Aktuelles – Melderechtsgesetz ab 01.11.2015

Ab dem 1.11.2015 gilt ein neues Melderechtsgesetz:

Meldet sich ein Mieter ab oder um, muss er hierzu künftig die Bestätigung des jeweiligen Vermieters vorlegen.

Ihre Meldebestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • die Anschrift der Wohnung
  • die Namen der meldepflichtigen Personen

Achtung: Die Bescheinigung muss innerhalb von 2 Wochen vorliegen. Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000€.

Wir empfehlen, diese Angaben bereits im Rahmen der Wohnungsabnahme/Wohnungsübergabe schriftlich festzuhalten und dem Mieter zusammen mit dem Übergabeprotokoll auszuhändigen.