Aktuelles – Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip ist am 01.06.2015 im Rahmen der Mietrechtsnovellierung in Kraft getreten.

Dieses Gesetz gilt derzeit nur für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen.

Bisher musste der Mieter im Regelfall eine Provision an den Makler zahlen, unabhängig davon, ob der Makler durch den Vermieter oder durch den Mieter beauftragt wurde.

Der Makler darf künftig vom Mieter nur dann eine Provision verlangen, wenn dieser ihn ausdrücklich in Textform für einen Suchauftrag eingeschaltet hat, und der Makler sich daraufhin auf die Suche nach einer geeigneten Wohnung begibt.

Im Regelfall wird die Neuvermietung durch den Vermieter in Auftrag gegeben, nachdem der Mieter gekündigt hat. In diesem Fall kann der beauftragte Makler nur gegenüber dem Vermieter eine Courtage verlangen.

Als Makler bieten wir Ihnen selbstverständlich die gewohnte Arbeitsqualität bei der Beauftragung zur Vermarktung Ihrer Immobilie an. Über unsere aktuellen Konditionen beraten wir Sie gern: Kontakt